Firmengründung

Firmengründung

Firmengründung in Deutschland:

Um in Deutschland Geschäfte zu tätigen oder zu investieren, ist die Gründung eines Unternehmens ein sinnvoller Weg. Die Rechtsformen deutscher Unternehmen gliedern sich in zwei Gruppen: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, Insgesamt gibt es mehr als 20 verschiedene Unternehmensformen. Von Chinesen werden drei Arten besonders häufig verwendet: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Tochterunternehmen und Büros (Repräsentanz). 
1. GmbH: Sie kann von einem oder mehreren Gesellschaftern mit einem Mindeststammkapital von 25.000 Euro gemeinsam gegründet werden. Die Gesellschafter sind bis auf das Stammkapital nicht persönlich haftbar. Für die Schulden der Firma kann nur das Vermögen der Firma herangezogen werden. 
2. Tochterunternehmen: Das Tochterunternehmen ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der die chinesische Muttergesellschaft mehr als 50 Prozent der Anteile hält. Sie kann einen Geschäftsführer an die Tochtergesellschaft entsenden und auch Mitarbeiter schicken. Das Stammkapital kann direkt von der Muttergesellschaft eingezahlt werden.  
3. Büros: Reine Repräsentanzen müssen nur beim Finanzamt angemeldet werden. Allerdings ist es ist nicht erlaubt, eigene Rechnungen zu erstellen. Die Haftung wird von der Muttergesellschaft getragen.

Grundanforderungen der Firmengründung in Deutschland:

1. Eine oder mehr juristische Personen oder natürliche Personen jeder Nationalität, die mindestens 18 Jahre alt und nicht älter als 55 Jahre alt sind, als Gesellschafter 
2. Eigener Name der Firma in Deutschland 
3. Firmensitz in Deutschland 
4. Vollständige Beschreibung des Geschäftsumfangs des Unternehmens und aller möglichen Geschäftsgegenstände
5. Angabe des eingetragenen Geschäftskapitals

Ablauf der Firmenregistrierung in Deutschland:

1. Füllen Sie das Informationsformular für Investoren aus, senden Sie Ihren Lebenslauf, den Firmennamen usw.
2. Deutsche Kanzlei entwirft eine gemeinsame Unternehmenssatzung
3. Stellen Sie einen Businessplan auf oder lassen ihn aufstellen 
4. Nachdem der Investor das Einreisevisum erhalten hat, reist er nach Deutschland, um die Formalitäten für die Gründung des Unternehmens zu erledigen.
5. Die Investoren kommen zur notariellen Beurkundung der Firmengründung
6. Bei einer deutschen Bank eröffnet der Investor ein Geschäftskonto und zahlt das Stammkapital ein 
7. Antrag auf Eintragung der Industrie- und Handelsregistrierung beim Amtsgericht. Nach der Genehmigung wird das Handelsregisterzertifikat eingeholt und das Unternehmen formell gegründet.

Businessplan:

Der Businessplan muss in deutscher Sprache abgefasst sein und die Informationen über die geplanten investierten Vermögenswerte, Umsätze, Gewinne und die Anzahl der Mitarbeiter innerhalb von drei Jahren enthalten. Er sollte sorgfältig folgende Punkte beschreiben:
1. Grundlegende Geschäftsinformationen einschließlich Rechtsformularen, Adressen usw.
2. Persönliche Grundinformationen
3. Geschäftsumfang
4. Marktanalyse und Konkurrenzanalyse
5. Marketingstrategie
6. Kurzfristige, mittelfristige und langfristige Perspektiven
7. Geschätzte Anzahl der Eingestellten
8. Positive Auswirkungen auf Innovation und Forschung
9. Erwartete Finanzlage, einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Liquidität usw.

Wirtschafts-Identifikationsnummer:

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